hey-five.de – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
Stand: 28. September 2026 · Version 2026-09-28-01
A. Allgemeine Bedingungen
1. Anbieter und Geltungsbereich
- Anbieter und Vertragspartner ist Martin Kelm, handelnd unter Media Online Innovations Group, Betreiber von hey-five.de, Im Weidenblech 25, 51371 Leverkusen, Deutschland, E-Mail: mail@media-online-innovations.group. hey-five.de ist eine Dienstleistungsmarke und kein gesonderter Vertragspartner.
- Diese Bedingungen gelten für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die Angebote richten sich ausschließlich an Kunden, die die Leistungen für ihre gewerbliche, selbständige berufliche oder institutionelle Tätigkeit beziehen. Verbraucherverträge sind nicht Gegenstand dieses Angebots.
- Erfasst sind die Nutzung des Portals und seiner gebuchten Module, insbesondere ATS und Karriereseiten, HR-Verwaltung, Homepage/PagePilot AI, Recruiting-Kampagnen, Social-Ads AI und PeopleSearch AI, sowie vereinbarte Agentur-, Beratungs-, Entwicklungs-, Design-, Content-, Marketing-, Hosting-, Integrations- und Betreuungsleistungen.
- Abweichende Kundenbedingungen gelten nur, wenn der Anbieter ihnen zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang. Für den jeweiligen Auftrag gelten dessen Leistungsbeschreibung und die ausdrücklich vereinbarten Konditionen. Die besonderen Bestimmungen des einschlägigen Moduls ergänzen diese allgemeinen Bedingungen. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung hat bei datenschutzrechtlichen Widersprüchen Vorrang.
- Eine Leistungsnennung in diesen AGB bedeutet nicht, dass diese Leistung in jedem Paket enthalten oder bereits gebucht ist. Umfang, Mengen, Nutzerzahlen, Kontingente, Kanäle, Termine und Entgelte ergeben sich aus dem konkreten Auftrag.
2. Registrierung, Vertretungsberechtigung und Vertragsabschluss
- Die Darstellung von Leistungen ist eine Einladung zur Bestellung, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet wird. Bei individuell verbindlichen Angeboten richtet sich der Vertragsschluss nach dem dort genannten Annahmeverfahren.
- Bei einer Onlinebestellung gibt der Kunde nach Prüfung der Leistungs- und Kostenübersicht durch Betätigung der ausdrücklich kostenpflichtig bezeichneten Buchungsschaltfläche ein verbindliches Angebot ab. Der Anbieter nimmt es durch ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der bestellten entgeltlichen Leistung an. Eine bloße Eingangsbestätigung, interne Erfassung oder Bereitstellung eines vorläufigen Dashboardlinks ist noch keine Annahme. Der Anbieter erklärt die Annahme oder Ablehnung innerhalb von fünf Werktagen; danach ist der Kunde ohne Annahme nicht mehr gebunden. Bereits geleistete Zahlungen werden bei Nichtannahme erstattet.
- Abweichend von Absatz 2 kann eine konkrete Buchungsübersicht ausdrücklich einen sofortigen Vertragsschluss vorsehen. Dann muss die Abschlussbestätigung eindeutig als Vertragsbestätigung bezeichnet sein. Das Verfahren darf innerhalb desselben Bestellablaufs nicht widersprüchlich dargestellt werden.
- Die Bestellung muss durch den Kunden selbst oder eine vertretungsberechtigte Person erfolgen. Unternehmen, Rechnungsadresse und Kontaktdaten sind zutreffend anzugeben und aktuell zu halten. Die Prüfung oder Bestätigung der Vertretungsberechtigung begründet keine persönliche Bürgschaft des handelnden Mitarbeiters.
- Ein kostenloses Portalkonto allein löst keine entgeltliche Modulbuchung aus. Auch das Speichern von Rechnungsdaten oder die Auswahl eines Kontos im Social-Ads-Ablauf ersetzt nicht die abschließende kostenpflichtige Bestellung. Gesonderte ausdrücklich bestätigte Testvereinbarungen bleiben unberührt.
- Die Vertragssprache ist Deutsch. Vor Abschluss können Eingaben geprüft und berichtigt werden. Die Vertragsbestätigung enthält oder verlinkt dauerhaft speicherbar die vereinbarten Leistungen, Kosten, Laufzeiten und die bei Abschluss einbezogene Fassung der Vertragsbedingungen. Der Kunde sollte diese Unterlagen aufbewahren.
3. Leistungsumfang und Zusammenarbeit
- Geschuldet sind die im Auftrag beschriebenen Leistungen. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach ihrem tatsächlichen Inhalt: zeitweise Softwareüberlassung, Tätigkeit und individuell geschuldeter Herstellungserfolg werden nicht pauschal gleichbehandelt.
- Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine Einstellung, eine bestimmte Bewerberzahl, ein Umsatz, ein Suchmaschinenrang oder eine bestimmte Werbekennzahl, ist nur bei ausdrücklicher entsprechender Vereinbarung geschuldet. Dies schränkt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Erbringung zugesagter Leistungen nicht ein.
- Der Kunde stellt die erforderlichen Inhalte, Ansprechpartner, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereit. Der Anbieter weist auf erkennbare fehlende Mitwirkung und deren Folgen hin. Soweit eine Verzögerung hierauf beruht, werden Termine angemessen angepasst. Zusatzarbeiten und deren Kosten bedürfen einer vorherigen Vereinbarung; gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen.
- Änderungen an einem bestätigten Auftrag werden hinsichtlich Leistungsumfang, Termin und Vergütung abgestimmt. Ohne Zustimmung entstehen keine kostenpflichtigen Zusatzaufträge. Fehlerbehebung innerhalb der geschuldeten Leistung ist keine zusätzliche Änderungsleistung.
- Der Anbieter darf geeignete Dienstleister einsetzen und bleibt für die eigene vertragliche Leistung verantwortlich. Bei personenbezogenen Daten gelten zusätzlich die Anforderungen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
4. Preise, Abrechnung und Zahlung
- Es gelten die vor Vertragsschluss ausgewiesenen oder individuell vereinbarten Preise. Geschäftskundenpreise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Bei grenzüberschreitenden Leistungen wird die steuerliche Behandlung anhand der tatsächlichen Voraussetzungen bestimmt.
- Einmalige Einrichtung, laufende Nutzung, individuelle Leistungen, Fremdlizenzen und Werbebudget werden getrennt ausgewiesen, soweit sie gesondert berechnet werden. Ein Preis für die Dienstleistung enthält kein zusätzlich ausgewiesenes Mediabudget.
- Rechnungen sind nach Zugang sofort ohne Abzug fällig, soweit im Auftrag keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Bei vereinbarter Vorauszahlung beginnt die davon abhängige Leistung erst nach Zahlungseingang. Der Eintritt des Verzugs richtet sich nach dem Gesetz; Fälligkeit allein wird nicht mit Verzug gleichgesetzt.
- Wiederkehrende Abrechnung, Vorauszahlungszeiträume und Mindestlaufzeiten werden im Auftrag festgelegt. Die Bezeichnung eines Preises „pro Monat“ bedeutet nicht ohne Weiteres monatliche Kündbarkeit oder jährliche Vorauszahlung.
- Aktionspreise gelten nur unter den bei Bestellung veröffentlichten Voraussetzungen und innerhalb des genannten Zeitraums. Eine spätere Preisänderung wirkt nicht rückwirkend auf bestätigte Buchungen. Für bestehende Dauerschuldverhältnisse werden Preisänderungen nicht allein durch Änderung einer Website wirksam.
- Aufrechnung und Zurückbehaltung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere werden Rechte wegen nicht oder mangelhaft erbrachter Leistungen nicht pauschal ausgeschlossen.
5. Zugang und zulässige Nutzung
- Der Kunde erhält für die vereinbarte Vertragsdauer das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der gebuchten Softwarefunktionen für die vereinbarten Zwecke. Quellcode, Entwicklungssysteme und Rechte an der Plattform werden nicht übertragen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
- Benutzerkonten sind entsprechend den vereinbarten Nutzerrechten zu vergeben. Der Kunde schützt Passwörter und persönliche Freigabe-, Einrichtungs- und Dashboardlinks und meldet vermuteten Missbrauch unverzüglich. Der Anbieter gewährleistet die vereinbarten eigenen Sicherheitsmaßnahmen.
- Verboten sind insbesondere unberechtigte Zugriffe auf fremde Mandanten, das Umgehen von Zugriffssperren, Schadsoftware, rechtswidrige Inhalte und eine Nutzung außerhalb der eingeräumten Berechtigungen. Gesetzlich erlaubte Interoperabilitäts- und Prüfhandlungen bleiben unberührt.
- Automatisierte Abrufe oder Integrationen sind nur im freigegebenen Umfang zulässig. Eine Agenturfreischaltung begründet keinen Anspruch auf eine zusätzliche öffentliche Buchungsschnittstelle.
- Bei konkreten Sicherheitsgefahren oder erheblichen Vertragsverletzungen darf der Anbieter die betroffene Funktion verhältnismäßig beschränken. Soweit zumutbar, erfolgen vorherige Information und Gelegenheit zur Abhilfe. Umfang, Grund und Beendigung einer Sperre werden mitgeteilt; Datenexport- und gesetzliche Rechte werden berücksichtigt. Eine Sperre ist keine pauschale Befugnis zur sofortigen Datenlöschung.
6. Verfügbarkeit, Wartung und Support
- Der Anbieter betreibt die gebuchten Dienste mit der vertraglich erforderlichen Sorgfalt und beseitigt Störungen in seinem Verantwortungsbereich. Verbindliche Verfügbarkeitsquoten, Servicezeiten, Reaktionsfristen, Wiederherstellungsziele und Sicherungsintervalle ergeben sich aus einer ausdrücklich vereinbarten Leistungs- oder Servicebeschreibung.
- Planbare Wartung wird soweit möglich vorangekündigt und so durchgeführt, dass Beeinträchtigungen gering bleiben. Sicherheitskritische Wartung kann kurzfristig erforderlich werden. Gesetzliche Rechte bei Ausfällen bleiben unberührt; Wartung wird nicht pauschal von jeder Verantwortlichkeit ausgenommen.
- Der Kunde beschreibt Fehler, Auswirkungen und betroffene Vorgänge möglichst nachvollziehbar. Der Anbieter darf eine sachgerechte Zwischenlösung anbieten, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und die vertragsgemäße Nutzung wiederherstellt.
- Ohne entsprechende Vereinbarung besteht kein bestimmtes 24/7-Support- oder Reaktionszeitversprechen. Gesetzliche Leistungs- und Mängelrechte hängen nicht von einer zusätzlichen Supportbuchung ab.
- Funktions- und Sicherheitsupdates dürfen die vereinbarte Hauptleistung nicht einseitig wesentlich reduzieren. Vertragsänderungen, die über erforderliche oder unwesentliche technische Anpassungen hinausgehen, bedürfen einer zulässigen gesonderten Grundlage.
7. Inhalte, Rechte und künstliche Intelligenz
- Rechte an bereitgestellten Logos, Texten, Bildern, Videos, Marken, Stellendaten und sonstigen Kundeninhalten bleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde räumt dem Anbieter nur die für den Auftrag erforderlichen Rechte zur Speicherung, technischen Bearbeitung, Erstellung der vereinbarten Medien und Veröffentlichung auf den beauftragten Kanälen ein.
- Der Kunde darf nur Inhalte und Quellen übermitteln, zu deren beauftragter Verwendung er berechtigt ist. Ein öffentlich erreichbarer Link belegt nicht automatisch die Befugnis, sämtliche dortigen Inhalte zu übernehmen. Der Anbieter behält seine eigenen gesetzlichen Prüf- und Sorgfaltspflichten.
- KI-Ausgaben können tatsächliche Fehler, ähnliche Gestaltungen oder unzutreffende Schlussfolgerungen enthalten. Der Kunde prüft insbesondere Arbeitgeberidentität, Logos, Farben, Stellenangaben, Tatsachenbehauptungen und rechtlich relevante Aussagen vor Freigabe. Eine Kundenfreigabe beseitigt weder verdeckte Mängel noch die Verantwortung des Anbieters für eigene Pflichtverletzungen.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der jeweiligen Medienleistung die nicht ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den vom Anbieter hierfür freigegebenen finalen Arbeitsergebnissen für eigene Unternehmenskommunikation, einschließlich erforderlicher Bearbeitungen. Der Kunde darf beauftragte Dienstleister zu diesem Zweck einsetzen. Rechte an Entwürfen, nicht erworbenen Varianten, Plattformsoftware oder offenen Produktionsdateien sind damit nicht automatisch übertragen.
- Abweichende Rechte an Stockmaterial, Schriften, Musik oder sonstigen Drittbestandteilen müssen vor Vertragsschluss oder vor gesonderter Zustimmung zum Einsatz erkennbar mitgeteilt werden. Bereits bestehende Kundenrechte werden nicht von einer erneuten Zahlung abhängig gemacht. Eigene Pflichten zur mangelfreien Rechteverschaffung bleiben bestehen.
- Für rein KI-generierte Bestandteile wird kein ausschließlicher urheberrechtlicher Schutz versprochen. Dies bedeutet keinen pauschalen Ausschluss von Ansprüchen wegen Rechtsmängeln. Die Weiterveräußerung von Ergebnissen als eigenständige Vorlagen- oder Bildsammlung ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht Teil der eingeräumten Rechte.
- Technische oder rechtlich erforderliche Kennzeichnungen KI-generierter Inhalte bleiben erhalten. Werbliche Darstellungen dürfen keine tatsächlich nicht vorhandenen Personen, Kundenstimmen oder Ereignisse als echt ausgeben. Gesetzliche Anbieter- und Betreiberpflichten werden durch eine Kundenfreigabe nicht übertragen.
- Der Anbieter darf Kundenname, Logo, Projekte oder vertrauliche Ergebnisse nur aufgrund einer gesonderten Berechtigung als Referenz veröffentlichen. Eine allgemeine Referenzfreigabe ergibt sich aus diesen AGB nicht. Ebenso ergibt sich daraus keine Erlaubnis, personenbezogene oder vertrauliche Kundendaten für ein allgemeines Modelltraining zu verwenden.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
- Beide Parteien erfüllen ihre jeweiligen datenschutzrechtlichen Pflichten. Die Rollen richten sich nach der tatsächlichen Verarbeitung, nicht allein nach der Bezeichnung eines Moduls. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor dieser Verarbeitung die gesonderte Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO einschließlich ausgefüllter Anlagen.
- Der Kunde legt insbesondere Zwecke, berechtigte Nutzer, Rechtsgrundlagen und Löschvorgaben für seine Bewerber- und Personaldaten fest. Der Anbieter unterstützt ihn im vereinbarten und gesetzlich erforderlichen Umfang. Die Datenschutzhinweise erläutern eigenverantwortliche Verarbeitungen des Anbieters, etwa Vertragsverwaltung und Abrechnung.
- Gesetzlich erforderliche Einwilligungen, Informationspflichten, technische Einwilligungsverwaltung und Vereinbarungen mit Werbeplattformen werden anhand der konkret verwendeten Funktionen umgesetzt. Diese AGB ersetzen keine Datenschutzinformation, Einwilligung oder Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit.
- Nicht öffentliche geschäftliche und technische Informationen werden vertraulich behandelt und nur zur Vertragserfüllung zugänglich gemacht. Dies gilt nicht für nachweislich bereits öffentliche, unabhängig entwickelte oder rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht erlangte Informationen. Gesetzlich gebotene Offenlegungen bleiben zulässig; der Betroffene wird informiert, soweit erlaubt.
9. Dauer, Beendigung und Datenherausgabe
- Vertragsbeginn, Mindestdauer, Verlängerung und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus dem bestätigten Auftrag. Eine feste Laufzeit verlängert sich nicht allein aufgrund dieser AGB automatisch. Ist für ein unbefristetes Nutzungsverhältnis keine Kündigungsfrist vereinbart, kann es mit einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Zwingende gesetzliche Wechselrechte bleiben unberührt.
- Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail an die in Ziffer 1 genannte Adresse, erklärt werden. Ein Portalweg wird, soweit vorhanden, zusätzlich angeboten. Die Löschung eines Benutzerzugangs ersetzt keine Kündigung gesonderter Verträge; umgekehrt verlängert ein bestehenbleibendes Konto keinen beendeten Auftrag.
- Gesetzliche Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund und gesetzliche Beendigungsrechte für einzelne Vertragstypen bleiben bestehen. Ein pauschaler Verfall sämtlicher Vorauszahlungen wird nicht vereinbart. Bereits erbrachte Leistungen, ersparte Aufwendungen und rückerstattbare Fremdkosten werden nach der einschlägigen Vereinbarung und dem Gesetz abgerechnet.
- Der Anbieter ermöglicht die Herausgabe der vom Kunden eingebrachten und für ihn verarbeiteten exportierbaren Daten entsprechend dem vereinbarten Export- und Wechselverfahren. Datenkategorien, Formate, Schnittstellen, Unterstützung, Abrufzeitraum, Löschung und gegebenenfalls zulässige gesonderte Leistungen müssen vor Abschluss in der Anlage „Datenexport und Anbieterwechsel“ konkret beschrieben sein.
- Soweit der Dienst den Anbieterwechselregelungen des EU-Datengesetzes unterliegt, gelten diese zusätzlich; Mindestlaufzeiten oder technische Abhängigkeiten dürfen zwingende Wechselrechte nicht ausschließen. Der Anbieter unterstützt den Wechsel im gesetzlich erforderlichen Umfang. Eine Entgeltpflicht für notwendige Wechselhandlungen wird nicht pauschal aus diesen AGB hergeleitet.
- Nach Ablauf des vereinbarten Abrufzeitraums werden Vertragsdaten nach dem abgestimmten Löschkonzept gelöscht oder zurückgegeben. Gesetzlich aufzubewahrende Daten bleiben zweckgebunden gespeichert. Für im Auftrag verarbeitete Daten gelten die Rückgabe- und Löschregeln der AVV. Eine pauschale Pflicht zur dauerhaften Archivierung besteht nicht.
10. Mängel und Haftung
- Bei nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistungen bestehen die gesetzlichen Rechte entsprechend dem jeweiligen Vertragstyp. Der Kunde soll Mängel zeitnah beschreiben; dies begründet keine vom Gesetz abweichende kurze Ausschlussfrist. Ein Softwarefehler wird nicht allein deshalb vertragsgemäß, weil eine KI oder ein externer Dienst beteiligt ist.
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Unberührt bleiben Ansprüche aus übernommenen Garantien, bei arglistigem Verschweigen und aus zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit Absatz 2 oder zwingendes Recht nicht entgegenstehen.
- Die Beschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Gesetzliche Beweislastregeln bleiben unberührt. Datenschutzrechtliche Ansprüche betroffener Personen werden hierdurch nicht eingeschränkt.
- Die Haftung für Datenverlust richtet sich nach den vorstehenden Regeln und den konkret übernommenen Sicherungs- und Wiederherstellungspflichten. Eine pauschale Verlagerung sämtlicher Datensicherung auf den Kunden erfolgt nicht.
B. Besondere Leistungsbedingungen
11. ATS, Bewerbermanagement und Karriereseiten
- Das gebuchte Paket kann Stellenerfassung, Bewerbungsformulare, Karriereseiten, Bewerberverwaltung, Kommunikationsfunktionen, Rollen und Auswertungen umfassen. Kostenpflichtige externe Veröffentlichung, besondere Integrationen und weitere Module sind nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang enthalten.
- Der Kunde bleibt für seine Personalentscheidungen, Stellenanforderungen, die diskriminierungsfreie Ausschreibung und den zulässigen Umgang mit Bewerberdaten verantwortlich. Softwareunterstützung ersetzt keine individuelle Prüfung. Bewerberdaten dürfen nicht ohne gesonderte Rechtsgrundlage für andere Zwecke verwendet werden.
- Kommunikationsvorlagen, automatische Bestätigungen und Statusaktionen werden nach den freigegebenen Einstellungen ausgeführt. Der Kunde prüft Empfänger und Inhalte; der Anbieter verantwortet die vereinbarte technische Verarbeitung. Eine erfolgreiche technische Übergabe einer E-Mail garantiert nicht deren Kenntnisnahme oder Zustellung bei einem Drittdienst.
- Veröffentlichung und Domainzuordnung erfolgen für den vereinbarten Mandanten. Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Impressums- und Datenschutzhinweise verantwortlich, soweit deren fachliche Erstellung nicht gesondert beauftragt ist. Vom Anbieter geschuldete technische Einbindung bleibt hiervon unberührt.
- Aufbewahrung, Löschfristen, Bewerberexporte und Berechtigungen richten sich nach den dokumentierten Vorgaben und der AVV. Ein veröffentlichter Job oder eingegangene Bewerbung begründet keinen Anspruch auf Vermittlung oder Einstellung.
12. HR-Verwaltung
- Umfang und freigeschaltete Funktionen der Personalverwaltung, etwa Mitarbeiterakten, Dokumente, Abwesenheiten, interne Abläufe und Auswertungen, ergeben sich aus dem Paket. Lohnabrechnung, verbindliche arbeitsrechtliche Beratung und Behördenmeldungen sind nur enthalten, wenn ausdrücklich vereinbart.
- Der Kunde entscheidet über die Zulässigkeit der verarbeiteten Beschäftigtendaten, Zugriffsrollen, innerbetrieblichen Beteiligungsrechte und Aufbewahrungsfristen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten werden nur bei entsprechender Rechtsgrundlage und ausdrücklich dafür vorgesehenem Verarbeitungsumfang verarbeitet.
- Automatisch erzeugte Dokumente und Vorlagen sind vor verbindlicher Verwendung zu prüfen. Ein technischer Prüfhinweis ersetzt keine arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Einzelfallprüfung. Der Anbieter bleibt für zugesagte Funktionen verantwortlich.
13. Kostenlose Registrierung und gesonderte ATS-/HR-Testphase
- Kostenlose Registrierung, eine Social-Ads-Vorschau und eine zeitlich begrenzte ATS-/HR-Testphase sind unterschiedliche Angebote. Die Registrierung und die Social-Ads-Vorschau starten keine ATS-/HR-Testphase automatisch.
- Eine Testphase mit kostenpflichtiger Fortsetzung wird nur nach eigener ausdrücklicher Erklärung abgeschlossen. Vor deren Start werden eingeschlossene Module, Testende, Fortsetzungspreise, Mindestlaufzeit, Abrechnung und der Weg zum rechtzeitigen Stoppen sichtbar dargestellt.
- Soweit die konkret angebotene siebentägige ATS-/HR-Testphase vereinbart wird, umfasst sie ATS & Karriereseite und HR-Verwaltung. PeopleSearch AI, Recruiting-Kampagnen und Mediabudget sind nicht eingeschlossen. Die Fortsetzung gilt nur zu den ausdrücklich bestätigten Konditionen. Preise, Mindestlaufzeiten und Abrechnungsweise ergeben sich aus der vor Testbeginn ausdrücklich bestätigten Testvereinbarung.
- Wird die Fortsetzung vor dem ausgewiesenen Ende gestoppt, entstehen daraus keine Entgelte für die Anschlusslaufzeit. Eine gesetzlich oder vertraglich geschuldete Erinnerung ersetzt nicht die transparente Vereinbarung bei Testbeginn. Eine neue Zahlungsvereinbarung darf nicht durch eine bloße neue AGB-Fassung unterstellt werden.
14. Homepage, PagePilot AI, Landingpages, Hosting und Domains
- Geschuldet sind die vereinbarte Erstellung oder Bearbeitung von Websites, Karriereseiten und Landingpages sowie, falls gebucht, deren technische Bereitstellung. KI-Entwürfe sind vor Veröffentlichung anhand der vereinbarten Anforderungen zu prüfen. Eine Vorschau ist noch keine Veröffentlichung.
- Bei individueller Erstellung werden Seitenumfang, Funktionen, responsive Ansichten, Inhalte, Abnahmekriterien, Korrekturen, Fremdlizenzen und Übergabeformate im Auftrag beschrieben. Vereinbarte Fehlerkorrektur zählt nicht als kostenpflichtige zusätzliche Entwurfsrunde.
- Soweit ein abnahmefähiges Werk geschuldet ist, stellt der Anbieter dieses zur Prüfung bereit und fordert zur Abnahme auf. Abnahme und Folgen einer unterbliebenen Erklärung richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Schweigen oder bloße Nutzung gilt nicht aufgrund einer hiervon unabhängigen pauschalen Klausel als uneingeschränkte Abnahme.
- Hosting, Pflege, Domains, E-Mail-Dienste, Suchmaschinenoptimierung, Barrierefreiheitsleistungen und fortlaufende Rechtskontrolle sind nur enthalten, soweit ausdrücklich vereinbart oder Bestandteil der geschuldeten Leistung. Eine konkret zugesagte gesetzeskonforme Umsetzung wird nicht durch diesen Hinweis ausgeschlossen.
- Bei Domains werden Inhaberschaft, Registrierung, Verlängerung, Entgelte und Herausgabe von Transferinformationen gesondert festgelegt. Eigene Kundendomains verbleiben beim Kunden. Der Anbieter verspricht keine Verfügbarkeit eines noch nicht registrierten Domainnamens.
- Bei Hostingbindung wird vor Abschluss offengelegt, welche Inhalte, Dateien und Funktionen exportiert oder bei Vertragsende weiterverwendet werden können. Fremdlizenzen und notwendige technische Abhängigkeiten dürfen nicht erst bei Kündigung bekanntgegeben werden. Ziffer 9 bleibt unberührt.
15. Recruiting-Kampagnen, Anzeigenbuchung und Multiposting
- Der Auftrag bestimmt Stellen, Kanäle, Regionen, Formate, Budget, Laufzeit und Betreuungsumfang. Nicht jede Kampagne enthält sämtliche Kanäle oder zusätzliche Contentproduktion.
- Vor einer Fremdbuchung wird deutlich gemacht, ob der Anbieter die Veröffentlichung selbst als Vertragsleistung schuldet oder lediglich einen Vertrag mit einem namentlich bezeichneten Dritten vermittelt. Im Vermittlungsfall werden die maßgeblichen Drittbedingungen vor dem Abschluss zugänglich gemacht.
- Werbekanäle und Stellenportale können Inhalte überprüfen, Änderungen verlangen, Ausspielung beschränken oder ablehnen. Der Anbieter informiert über wesentliche Hindernisse und stimmt geeignete Abhilfe ab. Erforderliche Anpassungen innerhalb des geschuldeten Umfangs erfolgen ohne zusätzliche Auftragserteilung. Kostenpflichtige Kanalwechsel bedürfen einer Zustimmung.
- Plattformentscheidungen beseitigen nicht pauschal die eigenen Leistungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzpflichten des Anbieters. Nicht verbrauchtes und nicht unwiderruflich beauftragtes Mediabudget wird nachvollziehbar abgerechnet und erstattet, soweit keine vom Kunden gewählte weitere Verwendung vereinbart wird. Bereits angefallene Drittentgelte sind nachzuweisen.
- Ausspielungsmechanismen, Auktionen, Datenschutzentscheidungen der Nutzer und Messmethoden können Ergebnisse beeinflussen. Berichte unterscheiden, soweit relevant, Plattformwerte, eigene Messungen und Schätzungen. Eine Übereinstimmung sämtlicher Systeme oder eine vollständige Erfassung jeder Bewerbung wird nicht zugesagt.
- Tracking-, Bewerbungs- und Landingpagefunktionen werden nur im vereinbarten rechtlich zulässigen Umfang verwendet. Gesetzliche Informations- und Einwilligungspflichten werden nicht durch eine allgemeine Kampagnenfreigabe ersetzt.
16. Social-Ads AI – kostenlose Erstellung und Vorschau
- Der Kunde kann im angebotenen Umfang einen Stellenlink eingeben und daraus eine kostenlose Anzeigenvorschau erstellen lassen. Das System bereitet Werbemotive und Texte mit den erkannten Arbeitgeberinformationen für ausgewählte Kanäle vor. Umfang und zeitliche Verfügbarkeit des kostenlosen Angebots werden vor Beginn angezeigt; im derzeitigen Standardablauf umfasst es eine Gestaltung und einen sieben Tage erreichbaren persönlichen Vorschauzugang.
- Kostenlose Erstellung, Prüfung von Entwürfen und Fortsetzung einer unterbrochenen Erstellung lösen keine kostenpflichtige Kampagne aus. Die Nutzung begründet weder einen Anspruch auf beliebig viele kostenfreie Neugenerierungen noch eine automatische Anschlussbuchung.
- Die Entwürfe dienen der Beurteilung des angebotenen Kampagnenauftrags. Ohne Erwerb entsprechender Nutzungsrechte dürfen sie nicht für eigene Veröffentlichungen oder externe Werbeschaltungen übernommen, weiterverkauft oder als Bildbestand gesammelt werden. Zulässige interne Prüfung und gesetzlich erlaubte Beweissicherung bleiben möglich. Diese Regel beansprucht keine Rechte an bereits vorhandenen Kundeninhalten.
- Technische Vorschauen können verkleinert sein und einen Download erschweren. Ein technischer Schutz gegen jede Bildschirmaufnahme wird nicht zugesagt. Nutzungsbeschränkungen müssen bereits vor Beginn des kostenlosen Vorschauangebots erkennbar sein.
- Logos, Farben und Stelleninformationen werden aus der Quelle vorgeschlagen und müssen vom Kunden bestätigt oder korrigiert werden. Bei mehreren Logo-Kandidaten bestimmt der Kunde das gewünschte Original. Die Pflicht zur Prüfung ist kein pauschaler Ausschluss der Verantwortung des Anbieters.
17. Social-Ads AI – kostenpflichtige Buchung, Budget und Aktivierung
- Nach Prüfung der Entwürfe kann der Kunde einen entgeltlichen Kampagnenauftrag vorbereiten. Er gibt Unternehmens- und Rechnungsdaten an, wählt die angebotene Laufzeit und prüft die finale Kostenübersicht. Erst die abschließende kostenpflichtige Bestellung ist ein verbindlicher Auftrag nach Ziffer 2.
- Vor Abschluss werden Serviceentgelt, zusätzliches Mediabudget, Gesamtnettobetrag, steuerliche Behandlung, ausgewählte Kanäle und Laufzeit ausgewiesen. Das Mediabudget trägt der Kunde; der Anbieter übernimmt es nicht aufgrund der Servicepauschale.
- Soweit das Standardangebot gebucht wird, beträgt die Servicepauschale regulär 299 EUR netto je 30 Tage. Für verbindliche Buchungen bis einschließlich 31. Oktober 2026 gilt der ausgewiesene Einführungspreis von 199 EUR netto je 30 Tage. Für 60 oder 90 Tage wird der entsprechende zwei- oder dreifache Servicebetrag berechnet. Hinzu kommen das vor Abschluss ausgewiesene Mediabudget und die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. Individuelle ausdrücklich vereinbarte Konditionen haben Vorrang.
- Die Pauschale umfasst die in der konkreten Leistungsbeschreibung genannten Bestandteile, insbesondere die dort vereinbarte Portalbereitstellung, das Performance-Dashboard und technische Monitoring. Anzahl und Formate der finalen Motive, Textvarianten, Korrekturen und Kanalbetreuung werden im Auftrag beschrieben. Die Bezeichnung „vollautomatisiert“ hebt notwendige Prüfungen und Freigaben nicht auf.
- Die Aktivierung erfolgt erst nach vollständigem Eingang der hierfür vereinbarten Zahlung, Fertigstellung und Freigabe der Anzeigen sowie der erforderlichen Prüfung durch die Werbekanäle. Ein gewünschter Starttermin ist bis zur Erfüllung dieser Voraussetzungen kein zugesagter Auslieferungsbeginn. Bei späterem Zahlungseingang oder verzögerter Freigabe wird der Start abgestimmt; die gebuchte Ausspielungsdauer wird nicht allein dadurch verkürzt.
- Änderungen wesentlicher Inhalte oder des Budgets nach Bestätigung erfordern eine erneute Abstimmung. Zusätzliche Ausgaben werden nicht ohne Beauftragung ausgelöst. Eine Aufteilung des vereinbarten Gesamtbudgets auf gebuchte Kanäle erfolgt innerhalb des bestätigten Auftrags; wesentliche Abweichungen werden abgestimmt.
- Kann eine Kampagne nicht wie vereinbart durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Rechte sowie Ziffer 15. Bei Beendigung werden erbrachte Serviceleistungen, tatsächlich entstandene Fremdkosten und nicht eingesetztes Budget getrennt abgerechnet. Eine erfolglose Plattformprüfung rechtfertigt nicht automatisch den Einbehalt aller Zahlungen.
- Eine Kampagne mit fest gebuchter Laufzeit endet ohne automatische neue Kampagnenbuchung. Verlängerungen erfordern einen gesonderten Auftrag, sofern nicht vorab ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
18. Gastbuchung, optionales Konto und Performance-Dashboard
- Gastkunden können eine Kampagne ohne Portalkonto bestellen. Vertrags-, Rechnungs- und Kampagnendaten werden gleichwohl zur Abwicklung gespeichert; „Gast“ bedeutet nicht anonyme oder datenfreie Nutzung.
- Wählt der Kunde ein Portalkonto, wird dieses entsprechend dem ausgewiesenen Ablauf mit seinen Unternehmensdaten angelegt. Eine Einladung zur Passwortvergabe kann bereits vor der finalen Kampagnenbestellung erfolgen. Dadurch werden keine weiteren kostenpflichtigen Module oder deren kostenpflichtige Fortsetzung bestellt.
- Dem entsprechenden Kundenkonto zugeordnete Kampagnen werden mit den verfügbaren Motiven, Texten, Buchungsinformationen und Dashboardzugängen in der Historie angezeigt. Zugriffsrechte richten sich nach der Mandanten- und Benutzerzuordnung.
- Nach Erfassung der Buchung erhält der Kunde einen persönlichen Link zum Performance-Dashboard. Dieses zeigt verfügbare Vorschauen, Statusinformationen, bereitgestellte Kennzahlen und eine Nachrichtenfunktion für den Kampagnen-Manager. Vor Ausspielung können noch keine Ergebnisdaten vorliegen. Aktualisierungen hängen auch von der Bereitstellung durch die Werbekanäle ab; ein Echtzeitversprechen besteht nur bei gesonderter Vereinbarung.
- Die in der Buchung ausgewiesene Zugriffsdauer und Exportmöglichkeiten gelten für den Dashboardzugang. Im Standardablauf ist derzeit ein Zugriff bis 90 Tage nach Kampagnenende vorgesehen; dies muss vor Vertragsabschluss angezeigt werden. Gesetzliche Auskunfts- und Herausgabeansprüche bleiben unberührt. Der Link ist vertraulich zu behandeln.
- Die Nachrichtenfunktion ist ein Kommunikationsweg und kein Versprechen einer sofortigen Antwort oder einer automatischen Umsetzung von Änderungen. Kostenpflichtige Zusatzaufträge bedürfen einer Bestätigung. Die Pflicht zur angemessenen Bearbeitung vertragsbezogener Mitteilungen bleibt bestehen.
19. Agenturpartner und Direktvertrieb
- Agenturzugänge und zusätzliche Direktbuchungsfunktionen bedürfen der Freischaltung und der gesonderten Partnervereinbarung. Diese bestimmt insbesondere Vertragsrolle, Vergütung, Rechnungsstellung, Support, Rechte an Kundendaten und Beendigung der Zusammenarbeit.
- Bucht eine Agentur im eigenen Namen, bleibt sie Vertragspartner des Anbieters und für ihre Verpflichtungen verantwortlich. Ihre Verträge mit Endkunden werden nicht automatisch zu Verträgen zwischen Endkunden und Anbieter. Der Kunde muss vor Auftrag erkennen können, bei wem er verbindlich bucht und wer abrechnet.
- Handelt die Agentur ausdrücklich im Namen eines anderen Unternehmens, sind dieses und die Vertretungsbefugnis vor der Buchung offenzulegen. Eine Vermittlung, Wiederverkaufsberechtigung oder Vollmacht wird nicht allein durch technische Zugriffsrechte begründet.
- Ein Einrichtungslink zur Vorbereitung eines bereits über einen Partner beauftragten Vorgangs löst keine zweite Buchung aus. Die Agentur darf solche Links nur an befugte Personen weitergeben und muss über die erforderlichen Rechte an Kundendaten und Marken verfügen.
- Bei einer freigeschalteten Direktbuchung bestellt der Endkunde beim im Checkout bezeichneten Anbieter. Gast- und Kontowahl ändern diesen Vertragspartner nicht. Provisionen oder interne Abrechnungen zwischen Anbieter und Partner bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und dürfen für Endkunden keine verdeckten Zusatzkosten erzeugen.
- Eine Sperrung oder Beendigung des Partnerzugangs beendet bereits wirksam geschlossene Endkundenaufträge nicht automatisch. Zuständigkeiten für deren Abwicklung und Datenherausgabe werden unter Berücksichtigung der bestehenden Vertrags- und Datenschutzpflichten geklärt.
20. PeopleSearch AI und Active Sourcing
- PeopleSearch AI unterstützt die Recherche und Aufbereitung verfügbarer beruflicher Profile sowie den Abgleich mit Stellenanforderungen im gebuchten Umfang. Datenverfügbarkeit, Aktualität und Zuordenbarkeit können begrenzt sein. Ein Score ist eine rechnerische Einschätzung und keine Tatsachengarantie für Eignung oder Wechselbereitschaft.
- Die Nutzung öffentlich auffindbarer Profile ersetzt keine Prüfung der Rechtsgrundlage, Datenquellenbedingungen, Informationspflichten und zulässigen Kontaktaufnahme. Anbieter und Kunde erfüllen die Pflichten entsprechend ihren tatsächlichen Rollen. Eine öffentliche E-Mail-Adresse ist keine allgemeine Einwilligung in Werbung.
- Vorschläge dürfen nicht ungeprüft zu abschließenden Personalentscheidungen führen. Der Kunde überprüft die zugrunde liegenden Informationen und sorgt für menschliche Entscheidung und angemessene Korrekturmöglichkeiten. Unzulässige diskriminierende Kriterien dürfen nicht verwendet werden.
- Umfang einer Ansprache, Kandidatenmenge, Suchkontingente und etwaige Vermittlungsleistungen müssen ausdrücklich vereinbart werden. Eine Einstellung, Erreichbarkeit, Antwort oder rechtlich uneingeschränkte Weiterverwendung aller recherchierten Angaben wird nicht pauschal zugesagt.
- Die Pflichten aus Datenschutz-, Antidiskriminierungs- und KI-Recht, insbesondere die Prüfung der konkreten Systemklassifizierung, werden nicht durch diese Bedingungen ersetzt oder pauschal dem Kunden auferlegt.
21. Beratung, Webentwicklung, Integrationen, Design und Content
- Strategie, Konzeption, Beratung, Schulung, Webentwicklung, Webshops, Individualsoftware, Schnittstellen, Markenentwicklung, Printdesign, Social-Media-Betreuung, Video-, Audio- und sonstige Contentleistungen werden nach dem vereinbarten Auftrag erbracht. Ein Projektangebot beschreibt Tätigkeiten beziehungsweise Ergebnisse, Termine, Lieferformate und Mitwirkung.
- Für abnahmefähige Ergebnisse gelten die vereinbarten sachlichen Abnahmekriterien und die gesetzlichen Regeln. Die bloße Präsentation eines Entwurfs ist keine uneingeschränkte Abnahme. Stornierung, Kündigung und Vergütung richten sich nach dem Vertragstyp; insbesondere werden gesetzliche Kündigungsrechte bei Werkleistungen nicht pauschal ausgeschlossen.
- Nutzungsrechte richten sich nach Ziffer 7 und den konkret vereinbarten Lizenzbedingungen. Offene Dateien, Quellcode, ausschließliche Markenrechte und Registrierung einer Marke sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Gesetzliche oder ausdrücklich vereinbarte Rechte an exportierbaren Daten bleiben bestehen.
- Bei Integrationen werden Zielsystem, Schnittstelle, Berechtigungen, Wartungsumfang und Verantwortlichkeit für Drittänderungen festgelegt. Unvorhergesehene Änderungen eines Fremdsystems begründen keine automatische kostenpflichtige Zusatzbeauftragung und beseitigen nicht pauschal Pflichten aus dem bestehenden Vertrag.
- Beratungs- und KI-gestützte Textleistungen sind keine Rechts- oder Steuerberatung, sofern eine solche nicht zulässig und ausdrücklich vereinbart ist. Eine als „Rechtscheck“ oder ähnlich bezeichnete technische Funktion ist entsprechend ihrem tatsächlich vereinbarten Prüfungsumfang zu beschreiben und ersetzt keine individuelle fachliche Freigabe.
22. Betreuungspakete und laufende Dienstleistungen
- Ein Betreuungspaket benennt Tätigkeiten, Kapazitäten oder Stunden, Ansprechpartner, Erreichbarkeit, Reaktionsziele und Berichtsweise. Nicht vereinbarte Leistungen werden nicht allein aufgrund der Bezeichnung „Full Service“ unbegrenzt geschuldet.
- Ob nicht abgerufene Kontingente übertragen werden, verfällt oder nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet wird, muss vor Abschluss ausdrücklich geregelt werden. Diese AGB begründen keinen automatischen Kontingentverfall.
- Fremdbudgets und Fremdlizenzen werden getrennt vereinbart. Verlängerungen und Zusatzkontingente bedürfen der im Auftrag vereinbarten Bestätigung. Die Nutzung eines Supporttickets allein ist keine kostenpflichtige Zusatzbestellung.
C. Schlussbestimmungen
23. Änderungen der Bedingungen
Eine neue Veröffentlichung dieser Bedingungen ändert bestehende Verträge nicht automatisch. Änderungen bestehender Vertragsverhältnisse werden auf einer rechtlich zulässigen Grundlage vereinbart. Schweigen wird durch diese AGB nicht allgemein als Zustimmung fingiert. Für neue Verträge gilt die ausdrücklich einbezogene Fassung.
24. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses überhaupt einschlägig wäre. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung am Sitz des Anbieters gilt nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür auf beiden Seiten vorliegen; insbesondere genügt die bloße Unternehmereigenschaft eines Freiberuflers hierfür nicht stets. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeiten. Grenzüberschreitende Gerichtsstandsvereinbarungen bedürfen der gesonderten Prüfung ihrer Voraussetzungen.
25. Verhältnis zu weiteren Unterlagen
Die zum Auftrag gehörende Leistungsbeschreibung, gegebenenfalls Testvereinbarung, AVV, Export- und Wechselanlage und Agenturvereinbarung werden vor Abschluss zugänglich gemacht und nach Maßgabe des Auftrags einbezogen. Datenschutzhinweise dienen der gesetzlichen Information und ersetzen diese Vereinbarungen nicht. Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein, gelten die gesetzlichen Folgen; eine unwirksame Klausel wird nicht automatisch durch die für den Anbieter wirtschaftlich günstigste zulässige Regelung ersetzt.